Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe und Unternehmen

Individuell auf Ihre Einrichtung abgestimmt und maßgeschneidert für Ihre Teilnehmer bilden wir zum betrieblichen Ersthelfer aus.

Die vorgegebenen sieben Zeitstunden dieses Erste-Hilfe-Kurses füllen wir mit praxisnahen Inhalten, die Ihren Mitarbeitern, Schülern oder Mitgliedern Sicherheit in der Ersten Hilfe vermitteln sollen.

Alle zwei Jahre müssen Ersthelfer an Erste-Hilfe-Fortbildungen teilnehmen. Diese Fortbildungen führen wir in vorgegebenen sieben Zeitstunden durch — praxisnah, individuell und flexibel. Liegt die letzte Erste-Hilfe-Fortbildung länger als drei Jahre zurück, müssen Ersthelfer erneut eine Erste-Hilfe-Grundausbildung erhalten.

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von entsprechenden Erste-Hilfe-Kursen für Ihre Teilnehmer. Gerne ermöglichen wir Erste-Hilfe-Kurse auch außerhalb der Kernarbeitszeit, aufgeteilt auf zwei Tage und sogar auch in Ihren Räumlichkeiten vor Ort.

 Sprechen Sie uns hierzu an. Wir sind bundesweit nach DGUV Grundsatz 304-001 zur Ausbildung von Betriebshelfern ermächtigt und bieten Kurse für betriebliche Ersthelfer auch bei Ihnen an.

  • Anerkannte Kurse

Unsere Kurse werden bei einer Überprüfung anstandslos als Nachweis für Ihre Ersthelfer anerkannt.

  • Abrechnung über BG oder UK möglich

Durch eine direkte Abrechnung mit der BU oder UK unkomplizierte Abwicklung der Bezahlung.

  • Aus- und Fortbildung

Wir sind eine ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

  • Höchste Qualität

Die Kurse werden in regelmäßigen Abständen überwacht.

WIE FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG? GIBT ES VERSTECKTE KOSTEN?

Die Kursgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit uns als Ausbildungsstelle abgerechnet. Versteckte Kosten gibt es nicht. Die einzigen Kosten die das Unternehmen trägt sind Kosten für Entgeltfortzahlung während der Kurse sowie eventuell anfallende Fahrtkosten.

Wichtig: Nur speziell dazu ermächtigte Stellen dürfen die Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge anbieten. Wir sind selbstverständlich eine solche ermächtigte Stelle gemäß § 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1.

Und so einfach funktioniert die Abrechnung: Erkundigen Sie sich vor dem Kurs bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach nötigen Schritten für eine Kostenübernahme. Anschließend legen Sie uns die Bescheinigungen Ihres Unfallversicherungsträgers vor und wir können so direkt mit diesem abrechnen – so dass Sie keinerlei Gebühren vorstrecken müssen.

Inhouse Schulungen

Schon gewusst? Wir bieten Schulungen auch direkt bei Ihnen vor Ort an!

AUS WELCHEN LEHRGÄNGEN BESTEHT DIE AUSBILDUNG ZUM BETRIEBLICHEN ERSTHELFER?

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt durch einen Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge bieten wir an.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Dies kann er zum Beispiel durch die Verleihung einer Urkunde tun.

WIE LANGE DAUERT DER ERSTE HILFE KURS?

Der Kurs für betriebliche Ersthelfer geht über 9 Unterrichtseinheiten und wird bei uns an einem Tag absolviert. Eine Unterrichtseinheit dauert dabei 45 Minuten. Da wir für einen enstpannten Kurstag mit Pausen sorgen wollen dauert der Kurs insgesamt 7,5 Stunden inklusive Pausen.

Die Dauer des Erste-Hilfe-Kurses für betriebliche Ersthelfer:

  • 9 Unterrichtsstunden über jeweils 45 Minuten
  • Gesamtdauer inklusive Pausen: 7,5 Stunden

WIE VIELE BETRIEBELICHE ERSTHELFER BENÖTIGT EIN UNTERNEHMEN?

Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb richtet sich nach § 26, DGUV Vorschrift 1:

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten im Betrieb ist 1 Ersthelfer erforderlich
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten im Betrieb
  • in Kindertageseinrichtungen wird 1 Ersthelfer je Kindergruppe benötigt
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.